Gesetzliche vorgegebene Konzeptionsschwerpunkte
Aus unserer gesetzlichenGrundlage, dem Hessischen KiföG geht hervor, dass alle Kitas aufgefordert sind folgende Konzeptionsschwerpunkte im pädagogischen Konzept zu beschreiben:
"Kindeswohlgefährdung"
"Beschwerdemanagement"
"Qualitätsentwicklung"
"Notfallplan für personelle Engpässe"
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